Sonderregelung für den Arbeitsdienst 2020
Auf Beschluss des Vorstandes können Arbeitsdienste, die dieses Jahr aufgrund der vielen Einschränkungen nicht abgeleistet werden können, auf Antrag in Folgejahr übernommen werden.
Auf Beschluss des Vorstandes können Arbeitsdienste, die dieses Jahr aufgrund der vielen Einschränkungen nicht abgeleistet werden können, auf Antrag in Folgejahr übernommen werden.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist zwischenzeitlich veröffentlicht und gilt ab 02.12.2020. Daraus ergeben sich für uns für den Ruder- und Trainingsbetrieb momentan keine Änderungen. Die einzige Änderung dieser Verordnung, die für uns maßgeblich ist, betrifft die privaten Zusammenkünfte und damit unseren Arbeitsdienst. Es dürfen sich nur noch max. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten treffen.
Unsere bisherigen Regelungen gelten somit über den 30.11.2020 hinaus zunächst bis auf Weiteres. Gleiches gilt für die Neuregelung hinsichtlich des Arbeitsdienstes. Sobald sich Änderungen ergeben, wird der Vorstand wieder darüber informieren.
Wir haben ein neues Boot!
Einen 3x+/4x von der Werft Baumgarten und diesen möchten wir kommenden Sonntag, den 04.10.2020 um 10:00 Uhr taufen.
Dazu lädt der Vorstand alle Mitglieder herzlich ein.
Wir freuen uns auf Euer kommen.